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Schule und Cannabis - Regeln, Maßnahmen, Frühintervention

Handreichung der BZgA

Inhalt/Abstract

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in der Bundesrepublik Deutschland. 21 % der 12- bis 19-Jährigen haben mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert, 12 % während der letzten 12 Monate (BZgA 2004). Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA, Lausanne hat im Jahr 2002 ermittelt, dass etwa ein Drittel der Lehrkräfte der 8. und 9. Jahrgangsstufen im laufenden Schuljahr Erfahrungen mit bekifften oder berauschten Schülerinnen und Schülern im Unterricht gemacht hat. Abhängig von der Klassenstufe konnten 6 bis 15 % der Lehrpersonen Cannabis- oder Alkoholkonsum auf dem Schulgelände beobachten.

Der Konsum von Cannabis in der Schule kann nicht toleriert werden, denn Cannabis ist eine illegale Droge mit erheblichem Gefährdungspotenzial für die Konsumenten. Außerdem beeinträchtigt Cannabis die Konzentrationsfähigkeit, das Denkvermögen und die Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Die körperlichen Beschwerden reichen von Übelkeit, Schwindel bis hin zum Kreislaufkollaps

Die Handreichung enthält Vorschläge zum Umgang mit Cannabis in der Schule. Sie vermittelt Ideen zur Entwicklung eines schulinternen Regelsystems und gibt Lehrerinnen und Lehrern Hinweise, wie sie im konkreten Fall auf Problemsituationen adäquat reagieren können. Schließlich werden Anregungen zur Entwicklung eines Interventionsleitfadens vorgestellt, dem man im Fall von Übertretungen und Regelbrüchen folgen kann. Hinweise auf Internetseiten, Materialien und Ansprechpartner in den Bundesländern ergänzen das Angebot.

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