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Qualifizierung/Voraussetzung der Schülerinnen und Schüler

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schülerinnen und Schüler am Schulsanitätsdienst teilnehmen können:

Alle Schülerinnen und Schüler, die als Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter tätig werden möchten, müssen sich darüber klar sein, eine hohe Verantwortung übernommen zu haben. Verantwortung kann jedoch nur durch Handlungskompetenz erreicht werden. Handlungskompetenz wiederum bedarf einer fundierten fachlichen Ausbildung. 

Als Einstiegsvoraussetzung bedarf es einer körperlichen und geistigen Eignung der Schülerinnen und Schüler.

Die fachliche Ausbildung beginnt mit einem Erste-Hilfe-Kurs als Voraussetzung für den weiteren Aufbaulehrgang. Dieser sowie die weitere fachliche Ausbildung wird je nach Standort und Absprachen von einer der anerkannten Hilfsorganisationen durchgeführt. 

Nachdem die Grundlagen der Ersten-Hilfe gelegt sind (16 Unterrichtseinheiten), wird darauf aufbauend die „Ausbildung für den Schulsanitätsdienst“ notwendig, die mit 12 Unterrichtseinheiten das Grundwissen vertieft und die Schülerinnen und Schüler auf die eigentliche Arbeit im Schulsanitätsdienst vorbereitet.

Eine Impfung gegen Hepatitis A/B, welche in aller Regel der Hausarzt durchführt, ist grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern zu empfehlen.