Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und ggf. Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Gesundheitsschutz findet auch in den Schulen Anwendung.
Die Umsetzung der daraus erforderlichen Maßnahmen ist unverzichtbarer Bestandteil der Schulentwicklung im Arbeitsfeld Schule & Gesundheit. Sie ist gemeinsame Aufgabe der Schulen, der Schulhoheits- und der Sachkostenträger.
Das Arbeitsschutzgesetz §5 verpflichtet den Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden Gefährdungen zu ermitteln und ggf. Schutzmaßnahmen durchzuführen. Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes sind die Schulleiterinnen und Schulleiter.
Die Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in einen Teil, der sich allgemeinen, objektiv feststellbaren Kriterien beschäftigt, sowie einen Teil, der die psychischen Belastungsfaktoren ermittelt.
Checklisten für den allgemeinen Teil findet man z.B. in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (PDF).
Für den Bereich der psychischen Belastungen wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Internationale pädagogische Forschung (DIPF) ein Fragebogen zur Selbstevaluation entwickelt. Dieser steht für alle interessierten Schulen als Applikation kostenfrei zur Verfügung.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit von einer fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. In Abhängigkeit von den gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe und Zubereitungen müssen die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.


