FAQ Arbeitsschutz
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Darf ich in der Schule mit Speckstein arbeiten?
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Speckstein kann in geringen Mengen Asbest enthalten. Bei der Bearbeitung können dann Asbestfasern frei gesetzt werden. Durch Einatmen kann dieser Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen. Der Umgang mit Speckstein ist aber nicht grundsätzlich verboten. Es müssen aber besondere Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung ergriffen werden.
Grundsätzlich sollte zunächst geprüft werden, wie mit Speckstein in Schulen bisher umgegangen wurde. Auch als „asbestfrei“ deklarierter Speckstein – oder Speckstein unbekannter Deklaration – kann Asbest enthalten, wie dies Untersuchungen ergeben haben. Da gegenüber Asbest ein Expositionsverbot besteht, wird auf die Ermittlungspflicht gemäß Gefahrstoffverordnung besonders hingewiesen. Es ist zu prüfen, ob nicht andere geeignete Materialien (Gips, Leichtbauzement etc.) eingesetzt werden können.
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Exposition sind also unbedingt einzusetzen. Eine besonders wichtige Voraussetzung für den Umgang mit Speckstein ist die Kenntnis der Gefahren, die durch krebserzeugende Stoffe hervorgerufen werden können.
Oberstes Gebot für Räume, in denen mit Speckstein umgegangen wird, ist die Vermeidung der Exposition durch die Atemwege.
Da Speckstein-Stäube immer durch die Bearbeitung mit Feilen, Raspeln, Schleifpapier etc. erzeugt wird, sind Atemschutzmaßnahmen zu verwenden. Außerdem sollte, wenn möglich, das Schleifgut angefeuchtet werden, um eine Staubbildung zu minimieren.
Das Arbeiten im Freien bedeutet keine geeignete Alternative, da dort gleichwohl Stäube entstehen, die eingeatmet werden könnten. Melden Sie im Übrigen fehlende oder beschädigte Kennzeichnungen und defekte Absaugungen der verantwortlichen Lehrkraft. Wenn die tägliche Arbeitszeit in mit Specksteinstaub belasteten Räumen eine halbe Stunde pro Unterrichtstag unterschreitet und nur an wenigen Tagen im Jahr Specksteinstäube erzeugt werden, ist das gesundheitliche Risiko zwar statistisch gering. Sollten aber tatsächlich Asbestfasern vorhanden sein, reichen auch geringste Expositionen für mögliche gesundheitliche Spätfolgen aus.
Stellen Sie sicher, dass in den Werk- und ggf. Maschinenräumen sog. staubarme Arbeitsbereiche existieren. Benutzen Sie die zur Verfügung stehenden bautechnischen und maschinellen Schutzeinrichtungen. Eine Zusatzausrüstung für die Reinigung von Werk- und Maschinenräumen ist empfehlenswert, da das Abblasen und Aufkehren abgelagerten Speckstein-Staubes wegen des Aufwirbelns grundsätzlich untersagt ist. Regelmäßiges feuchtes Wischen in kurzen Zeitabständen ist zwingend erforderlich.
Benutzen Sie die geforderten persönlichen Schutzmittel (Staubmaske, Schutzkleidung). Waschen Sie vor und nach dem Arbeiten gründlich die Hände.
Aufbewahrung und Lagerung Speckstein-Staub muss in staubdichten Beuteln gesammelt und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. Die Staubgrundbelastung der Räume ist zu minimieren, z.B. durch häufiges feuchtes Aufwischen.Es darf grundsätzlich nur Speckstein beschafft und verwendet werden, wenn für jede einzelne Charge vom Lieferanten „Asbestfreiheit“ garantiert wird. In Zweifelsfällen ist ein geeignetes Zertifikat anzufordern. Die analytische Untersuchung muss mit der sog. REM-EDX-Methode erfolgt sein.
Betriebsanweisung zum Umgang mit Speckstein (pdf)
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Ich habe Pikrinsäure in der Sammlung gefunden. Was ist zu tun?
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Pikrinsäure ist als explosionsgefährlicher Stoff eingestuft, der nur mit mindestens 30 % Wassergehalt diebstahlsicher aufbewahrt werden darf. Bei sachgemäßer Lagerung - im verschlossenen Gefäß - kann davon ausgegangen werden, dass keine Sicherheitsprobleme vorliegen, da Pikrinsäure in der Regel mit 50 % Wassergehalt ausgeliefert wird. Bei älteren Beständen und beschädigten Behältnissen kann es allerdings zu Feuchtigkeitsverlusten kommen und eine Gefährdung bei unsachgemäßem Umgang ist nicht auszuschließen. In diesem Fall soll der Behälter nicht mehr geöffnet oder bewegt werden. Verdünnte Lösungen sind unbedenklich.
Besteht der Verdacht einer Austrocknung, so ist aus Sicherheitsgründen folgender Umgang richtig:
- Der betreffende Behälter soll in keinem Fall bewegt, berührt oder geöffnet werden.
- Es soll insbesondere nicht mehr versucht werden, dem getrockneten Stoff Wasser beizugeben.
- Informieren Sie den Schulträger sowie den Generalisten Arbeitsschutz am ihrem Staatlichen Schulamt.
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Gibt es eine Richtlinie bezüglich der Raumtemperaturen an Schulen?
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In Klassenräumen gilt, wie in anderen Arbeitsräumen auch, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Zu Konkretisierung der ArbstättV gibt es die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR). Die ASR6 beschäftigt sich mit den Raumtemperaturen. Dort hießt es:
3. Lufttemperaturen in Arbeitsräumen
3.1 In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur mindestens betragen:
Überwiegende Arbeitshaltung
Arbeitsschwere
Leicht
Mittel
Schwer
Sitzen
+ 20 °C
+ 19 °C
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Stehen und/oder gehen
+ 19 °C
+ 17 °C
+ 12 °C
Tabelle: Lufttemperaturen in, Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der Arbeitshaltung und der Arbeitsschwere
3.2 Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefallen die Lufttemperatur höher sein.
3.4 An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen.
In Klassenräumen muss daher die Mindesttemperatur 20°C betragen.
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Müssen die Gefahrensymbole auf einem Etikett farbig sein?
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Ja. Nach der Gefahrstoffverordnung müssen die Gefahrensymbole orange sein.


