zurück zu: Gesamtschule Am Rosenberg
Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen das schulinterne Rauchverbot
Seit 05/06 in Anwendung Anlässlich des totalen Rauchverbot in hessischen Schulen (Jan. bzw. Juli 2005) musste von der Schulkonferenz ein Maßnahmen-Katalog verabschiedet werden, der bei schulinternen Verstößen eingesetzt wird. Er sieht zunächst pädagogische Maßnahmen vor (Gespräch, Aufsatz zum Thema Rauchen), geht weiter zu Sozialdienst und endet mit disziplinarischen Maßnahmen im 4. Wiederholungsfall. Parallel dazu besteht jederzeit die Möglichkeit, dass sich der/ die auffällig gewordene Sch. / in beim ZJ zu einem Entwöhnungskurs anmeldet und an diesem teilnimmt. Damit werden die Sanktionen ausgesetzt.