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Auszeitraum
Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 ist diese Einrichtung in der Erprobungsphase: Schüler oder Schülerinnen, die sich aufgrund ihres Verhaltens gegen Unterricht entschieden haben, verlassen den Unterricht und gehen in den Auszeitraum. Dort müssen sie das Schreiben der Lehrkraft, die sie in den Auszeitraum schickte, vorlegen und in einem genau festgelegten Protokoll einen Vorschlag erarbeiten, der ihre Rückkehr in den Unterricht ermöglicht. Dies wird mit dem verweisenden Lehrer abschließend besprochen. Stimmt der Lehrer zu, kann der /die Schüler/ in in den Unterricht zurückkehren. Die Eltern erhalten über diese Schritte umgehend einen Bericht und werden im Wiederholungsfalle zu einem Gespräch mit der Schulleitung geladen.