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Stärkung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung
Die Teilnehmerinnen der Georg-August-Zinn-Schule am Projekt „Stärkung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung“ wollten vor allem Bedingungen schaffen, die die Elternbeteiligung im Schulleben erhöht. Einen positiven Effekt sollten verschiedene Aktivitäten vor allem auf die Teilnahme der Erziehungsberechtigten an Elternabenden, die Bereitschaft gemeinsam mit Lehrer/innen zusammen zu arbeiten und das Engagement von Eltern im Elternbeirat und Schulleben bewirken. Diese Erkenntnis basiert auch auf der Einschätzung der Kollegen/innen der Hephata-Schule in Schwalmstadt: „Erziehungsvereinbarungen bleiben Papiertiger, wenn nicht im Vorfeld grundlegende Prozesse in der Schule, in der Elternschaft und im Kollegium stattfinden“Vorhaben
Für die vier Projektteilnehmerinnen am Projekt „Stärkung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung“ standen folgende drei Vorhaben im Mittelpunkt: Elternaktivierung, Beratung von Eltern und Schüler/innen, Vereinbarung zu Beginn des Schuljahres. Die jeweiligen Aktivitäten sollten mit den involvierten Kollegen/innen besprochen werden, um so einige Multiplikator/innen zu gewinnen. Es wurde bewusst darauf verzichtet, mit einzelnen Aktivitäten erst nach einer ausführlicher Diskussion und Beschlussfassung durch eine Gesamtkonferenz zu beginnen. Alle Vorhaben bewegen sich im Rahmen des beschlossenen Schulprogramms und könnten einige Arbeitsfelder konkretisieren. Die Aktivitäten sollten Aufschluss über Möglichkeiten und Grenzen der Vorhaben geben und ausschließlich einen exemplarischen Charakter haben.
Thema 1: Elternaktivierung
Bereits vor Beginn des neuen Schuljahres gibt es an der Georg-August-Zinn-Schule einen Abend für die Eltern und Kinder, die nach den Sommerferien in die 5. Klasse der GAZ eingeschult werden. Auf diesem ersten Elternabend sollten sich die Klassenlehrer/innen gemeinsam mit einem Vertreter/einer Vertreterin des Schulelternbeirats vorstellen. Ziel war es, den „neuen“ Eltern bereits von Beginn an zu zeigen, dass Elternhaus und Schule gemeinsam arbeitenwollen im Interesse der Schüler/innen und Schüler.
Thema 2: Beratung von Eltern und Schüler/innen
Die am Projekt „Stärkung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung“ beteiligten Lehrerinnen haben sich dieses Vorhaben vorgenommen. Ausschlaggebend waren die erfolgreichen Berichte der Beratung von Eltern und Schüler/innen beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 und folgende aus der Hephata-Schule und vor allem der „Offenen Schule Kassel/ Waldau“.Eine Kollegin, die eine fünfte Klasse übernehmen sollte, wollte die Eltern und Kinder zu Hause besuchen. Ziel war es, sich einen Überblick über die häuslichen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler zu machen und auch unterrichtliche Probleme in einem eher vertrauteren Rahmen für die Schüler/innen anzusprechen.Eine Kollegin, die Klassenlehrerin einer 7. Klasse ist, wollte mit den Schüler/innen und den dazugehörigen Erziehungsberechtigten eine Laufbahnberatung durchführen. Ziel sollte es sein, den Schüler/innen die Chance für eine Selbsteinschätzung zu eröffnen, ihnen und den Eltern eine Rückmeldung über Leistungsstand und mögliche Lernchancen zu geben. Ziele für die weitere Arbeit sollten vereinbart und festgehalten werden.
Thema 3: Vereinbarung zu Beginn des Schullebens
An der Georg-August-Zinn-Schule gibt es bereits Schulregeln, die schriftlich fixiert sind und zu Beginn einer Schulzeit von den neuen Schüler/innen und deren Eltern unterschreiben wird, um dann in der Schüler/innenakte abgeheftet zu werden.Der Inhalt dieser Schulregeln ist sehr komplex. In einem Prozess vor mehr als 5-6 Jahren sind diese Regeln von Lehrer/innen in Kooperation mit Sozialarbeiter/innen an der Schule aufgestellt worden. Schüler/innen und Eltern sind daran nicht beteiligt worden. Die Eltern, die am Projekt „Stärkung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung“ mitgearbeitet haben, haben dieses moniert. Alle vier Personen haben sich vorgenommen, in der Schule einen Prozess anzuschieben, der zum Ziel hat, dass alle drei Gruppen, die von ihnen gewünschten Regeln für das Zusammenleben an der Schule aufstellen und man sich im Anschluss auf gemeinsame Regeln einigt. Diese Vereinbarung soll dann von allen (Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen) unterzeichnet werden.
Umsetzung
Die Aktivitäten in der Schule hatten ausschließlich einen exemplarischen Charakter. Es gab keine innerschulische Diskussion über Erziehungsvereinbarungen oder – verträge.
Thema 1: Elternaktivierung
Am 29.Juni 2004 haben sich die Klassenlehrer/innen gemeinsam mit einer Vertreterin des Schulelternbeirats auf den Elternabenden der neuen 5. Klassen vorgestellt. Von den „neuen“ Eltern ist dieses positiv aufgenommen worden. Insgesamt hat sich in diesem Schuljahr (2004/2005) die Mitarbeit von Eltern der 5. Klassen erhöht. Auch im Schulelternbeirat arbeiten Eltern, deren Kinder in die 5. Klasse gehen, verstärkt mit. Dieser Sachverhalt lässt sich sicherlich nicht nur auf diesen Elternabend zurückführen, aber die sich dort zeigende Stimmung wurde von den Eltern als positiv erlebt.
Thema 2: Beratung von Eltern und Schüler/innen
Die am Projekt „Stärkung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung“ beteiligten Lehrerinnen haben beide Vorhaben begonnen und im Laufe des Schuljahres 2004/2005 aus unterschiedlichen Gründen das Vorhaben ausgesetzt. Die Kollegin, die eine fünfte Klasse übernommen hat, wertet die Besuche, die sie im Elternhaus durchgeführt hat, als sehr positiv aus. Es musste jedoch jeweils ein Zeitrahmen von mindestens zwei Stunden eingeplant werden. Diese Zeitanforderung ließ sich nur schwer mit dem Alltag in der Schule koordinieren. Die Verabredung von Terminen war zudem sehr schwierig. Die Klassenlehrerin der 7. Klasse hatte die Laufbahnberatung bereits angekündigt, sie jedoch aus Zeit- und Belastungsgründen nicht durchführen können. Die Schüler/innen fordern von ihrer Seite die Laufbahnberatung jetzt ein. Inhaltlich spricht sehr viel für diese Laufbahnberatung, es muss jedoch dafür eine zeitliche Entlastung geben, um dieses entwickeln zu können.
Thema 3: Vereinbarung zu Beginn des Schullebens
Der geplante Prozess konnte nicht angeschoben werden, aber auf einer Gesamtkonferenz hat sich eine Gruppe von Kollegen/Kolleginnen gefunden, die die bisherigen Schulregeln überarbeiten wollen. Die Schulelternbeirätin wird sich an dieser Gruppe beteiligen.


